{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2008-07-10", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2007-191_2008-07-10.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=102744&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=4&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "d0520cc8508b3fbefb6a302d895268f5"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2007.191"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 10.07.2008 VSBES.2007.191"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 10.07.2008 VSBES.2007.191"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 10.07.2008 VSBES.2007.191"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unfallversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:48:06", "Checksum": "2d90c99d09de2bc9bbcc2e443ee294a4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 10.07.2008 VSBES.2007.191\nRegeste:\nUnfallversicherung\n\n\nb) Führt ein 13-jähriges, gut trainiertes Dressurpferd häufig Bocksprünge aus, wie sie von der Reiterin beschrieben wurden?\nc) Ist der „Bocksprung“ ein bekannter Ausdruck, oder ist unter einem „Bocksprung“ Verschiedenes zu verstehen? Kann der Experte allenfalls einen „Bocksprung“ aus seiner Erfahrung beschreiben?\nd) Haben Sie weitere Bemerkungen?\nb) In seinem Gutachten beantwortete der Experte die genannten Fragen wie folgt:\n„Im Allgemeinen kennt man sein Pferd nach einer solch langen Zeit des Zusammenseins gut genug, um einschätzen zu können, ob sein Pferd regelmässig scheut oder bei Ablenkung extrem reagiert. Deshalb war die Wahrscheinlichkeit dieser Reaktion eher sehr gering. Das Pferd ist aber immer auch ein Fluchttier. Wir können nie ganz sicher sein, worauf ein Pferd reagiert. Es kann auch das bravste Pferd in aussergewöhnlichen, von uns nicht einschätzbaren Situationen einmal überreagieren.\nOb ein Pferd häufig Bocksprünge ausführt, liegt weder am Alter des Pferdes noch an seinem Verwendungszweck noch an seinem Trainings-Zustand. Da geht es mehr um die Charakter- und Temperamentseigenschaften eines individuellen Pferdes. Wie ich den Vorgang interpretiere, war die Wahrscheinlichkeit dieses Bocksprungs eher gering.\nDer Bocksprung ist ein bekannter Begriff. Je nach Charakter und Temperament des Pferdes kommt er auch häufiger vor, nimmt aber in der Regel im Alter und bei entsprechender Ausbildung eher ab. Die Formen des Bocksprungs sind je nach Pferd verschieden. Allgemein ist es ein Sprung nach oben aus dem Stand, aber auch aus den drei Grundgangarten, in verschiedener Heftigkeit, oft mit einer Drehung oder auch Seitwärtsbewegung. In extremer Form sehen Sie das z.B. in einem Rodeo-Wettbewerb.\nExtreme Reaktionen des Pferdes sind nie ganz auszuschliessen. Dabei werden starke Kräfte des Pferdes freigesetzt. Ist man als Reiter darauf nicht vorbereitet, können diese immer extrem auf den unvorbereiteten Körper des Reiters wirken.“\n7.a) In den vorliegenden und dem Experten vorgelegten Unterlagen spricht die Versicherte immer wieder und übereinstimmend davon, dass ihr Pferd anlässlich des fraglichen Ereignisses einen „Bocksprung“ ausgeführt habe (...). Unter diesen Umständen ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erstellt und davon auszugehen, dass dies tatsächlich der Fall war und nicht lediglich ein Gangartwechsel stattfand.\nDie Z. stützt sich betreffend den relevanten Sachverhalt dagegen vollumfänglich auf die Angaben, welche die Versicherte selbst beim ersten Arztbesuch am 4. September 1991 gegenüber dem Hausarzt gemacht haben soll (Aussage der ersten Stunde), und bestreitet mithin einen „Bocksprung“. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um die Wiedergabe/Interpretation der ersten Sachverhaltsdarstellung der Versicherten durch den Hausarzt, dem die in der Folge von der Versicherten selbst gemachten, wiederholten und übereinstimmenden Angaben, dass ihr Pferd einen Bocksprung ausgeführt habe (...), vorgehen.\nb) Gemäss den schlüssigen Darlegungen des Gerichtsexperten P. war angesichts des Charakters bzw. des Temperaments die Wahrscheinlichkeit der vom Pferd der Versicherten gezeigten Reaktion (Bocksprung) eher gering. Entsprechend wenig hatte die Versicherte damit zu rechnen.\nEs kann somit im vorliegenden Fall von einem ungewöhnlichen Vorgang gesprochen werden, der gerade nicht in die gewöhnliche Bandbreite der Bewegungsmuster des fraglichen Pferdes fällt und mithin im fraglichen Lebensbereich etwas Ungewöhnliches bzw. „Programmwidriges“ darstellt.\nc) Beim vorliegenden Ereignis handelt es sich somit um einen Unfall im Rechtssinne (Art. 4 ATSG), da der übliche Bewegungsablauf durch etwas Programmwidriges gestört wurde und damit das Merkmal des ungewöhnlichen äusseren Faktors zu bejahen ist. (Siehe auch Urteil des Bundesgerichtes vom 14. Februar 2006, U 296/05. In diesem Fall verneinte das EVG bei einem Stolpern des Pferdes das Unfallmerkmal der Ungewöhnlichkeit mit der Begründung, dass dies häufig vorkomme und es sich dabei um einen gewöhnlichen Vorgang handle, mit welchem ein Reiter zu rechnen habe. Im Gegensatz dazu war der Bocksprung im vorliegenden Fall eher nicht zu erwarten bzw. die Wahrscheinlichkeit dieser Reaktion eher sehr gering.)\nVersicherungsgericht, Urteil vom 10. Juli 2008 (VSBES.2007.191)"}