KSRP von Fr. 160.-- plus Mehrwertsteuer bewegt sich an der unteren Grenze dieser Bandbreite, ist also recht tief. Er nimmt andererseits keinerlei Rücksicht darauf, dass die Kostenstruktur in der Advokatur regional unterschiedlich ist. Deshalb ist es sachlich richtig, den für solothurnische Gerichte massgeblichen armenrechtlichen Ansatz, d.h. Fr. 170.-- pro Stunde, anzuwenden, umso mehr, als sich die anwaltliche Tätigkeit im Einspracheverfahren der Sozialversicherung fachlich und kostenmässig kaum vom Rechtsmittelverfahren vor dem Versicherungsgericht unterscheidet (s. Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 24. Mai 2004, publ. in: plädoyer 4/2004, S. 69 f.).