Gefährdung der Anspruchsberechtigung wegen eines bestehenden Handelsregistereintrages, aufmerksam gemacht werden. Ob im vorliegenden Fall eine entsprechende Information unterblieben ist, wie der Beschwerdeführer geltend macht, lässt sich aufgrund der Akten nicht beantworten. Denn aus den eingereichten “Gesprächsprotokollen” geht nicht hervor, wann erstmals ein Gespräch oder zumindest ein Kontakt mit dem Versicherten stattgefunden hat resp. ob bzw. wann er nach der Anmeldung im April 2005 auf die Rechtsprechung betreffend die Umgehung der Kurzarbeitsbestimmungen und die Bedeutung des Handelsregistereintrages hätte hingewiesen werden können und schliesslich auch wurde.