Die zuständigen Organe der Arbeitslosenversicherung haben deshalb auf die Folgen eines bestehenden Handelsregistereintrages hinzuweisen, wenn die versicherte Person im Antragsformular vorgängig gefragt wird, ob sie oder ihr Ehegatte an einem Betrieb beteiligt oder in leitender Funktion tätig ist oder war. Sachverhalt: A. meldete sich im April 2005 als arbeitslos, nachdem sein früheres Arbeitsverhältnis mit der A. AG aus wirtschaftlichen Gründen aufgelöst worden war.