Gerade die Bestellung des Beirates hat zum Zweck, dass M. seine Grundstücke nur noch unter dessen Mitwirkung und somit zum wirklichen Verkehrswert veräussern kann. Damit ist im Sinne einer ausreichenden Sicherung jedoch gewährleistet, dass M. für längere Zeit von seinem eigenen Vermögen leben kann. Im Weiteren muss das von der Einwohnergemeinde geltend gemachte Interesse unmittelbar und konkret sein. Ein rein künftiges Interesse aufgrund einer irgendwann allenfalls drohenden Sozialhilfebedürftigkeit kann im jetzigen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden.