SOG 2005 Nr. 31 Art. 59 ATSG. Ohne Vollmacht und gegen den ausdrücklichen Willen des Versicherten fehlt seinem Vertretungsbeistand nach Art. 392 Abs. 1 ZGB die Prozessvoraussetzung des schutzwürdigen Interesses, um gegen eine ablehnende Verfügung der IV Beschwerde zu erheben. Keine Möglichkeit, mittels Fürsorgerischem Freiheitsentzug eine medizinische Begutachtung zu erwirken. Sachverhalt: M., geb. 1949, hat seine Erwerbstätigkeit 1988 aufgegeben und lebt seither von seinem Vermögen. Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn wurde über M. infolge Gefahr der Verschleuderung seiner Aktiven eine Mitwirkungsbeiratschaft nach Art.