Der Betreibungsregisterauszug zeigt nun, dass zwei Betreibungen vom 27. November und 13. Dezember 2002 über insgesamt Fr. 65'013.90 zu einer Pfändung mit genügender Deckung führten. Vor diesem Hintergrund ist nicht ausgeschlossen, dass die X. plus GmbH bis ins Jahr 2002 über ausreichend pfändbares Vermögen verfügt hätte, um in einer Betreibung die Beiträge von knapp Fr. 17'000.-- beizubringen. Sollte es sich aber so verhalten, dass eine Zwangsvollstreckung im Juli 2001 erfolgreich gewesen wäre, so hätte die Ausgleichskasse den Beitragsausfall mit ihrem Verzicht auf eine Betreibung selber herbeigeführt;