Dem Wiederanmeldeformular zur Arbeitsvermittlung ist auch zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin selbst ab dem 1. April 2004, als sie wieder zu 50% arbeitsfähig war, "nur sitzende Arbeiten" ausführen konnte. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sie durch die gesundheitlichen Probleme erheblich eingeschränkt war, was die ihr zumutbare Arbeit anbelangt. Die Beschwerdeführerin war in der Zeit der 75%-igen Arbeitsunfähigkeit 58 Jahre alt und ausgebildete kaufmännische Sachbearbeiterin. Es gilt als notorisch, dass Personen in diesem Alter wenige Jahre vor ihrer Pensionierung Mühe bekunden, auf dem Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden.