Per 1. Juni 2003 wurde ihr vom Arzt eine 25%-ige Arbeitsfähigkeit attestiert. Dennoch ist nicht davon auszugehen, dass sich die Beschwerdeführerin ab diesem Zeitpunkt auf dem Weg der raschen Genesung befand, musste sie sich doch ein halbes Jahr später erneut einer Operation unterziehen, welche sie erneut für eine kurze Zeit zu 100% arbeitsunfähig machte. Dem Wiederanmeldeformular zur Arbeitsvermittlung ist auch zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin selbst ab dem 1. April 2004, als sie wieder zu 50% arbeitsfähig war, "nur sitzende Arbeiten" ausführen konnte.