Zudem ist keineswegs erstellt, dass der Betrag von Fr. 69'500.-- tatsächlich auf einer 40-Stunden-Woche beruht, wie dies der Beschwerdeführer behauptet. Eine telefonische Nachfrage beim BSV hat vielmehr ergeben, dass der vom BSV ermittelte Betrag auf einer komplexen Berechnung beruhe, die sämtlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes Rechnung trage (Geschlecht, Religionen, Alter, Berufsniveau etc.). d) Folglich beträgt die Erwerbseinbusse bei einem Valideneinkommen von Fr. 69'500.-- und einem Invalideneinkommen von Fr. 22'007.-- pro Jahr Fr. 47'493.-- und folglich der Invaliditätsgrad abgerundet 68 % (vgl. BGE I 730/03).