b hiervor angeführte Jahreseinkommen von Fr. 69'552.-- jenem der Männer gemäss dem Medianwert nach LSE entspricht und damit deutlich höher liegt als das durchschnittliche Einkommen von Männern und Frauen von Fr. 5'379.-- pro Monat bzw. Fr. 64'546.-- pro Jahr (vgl. LSE 2002, a.a.O.). Daraus ergibt sich schliesslich, dass der Beschwerdeführer mit der durch die IV-Stelle angewandten Regelung keine „Schlechterstellung” erfährt. Schliesslich ist zu beachten, dass die vom Beschwerdeführer herangezogenen LSE-Tabellen der Festsetzung hypothetischer Vergleichseinkommen in denjenigen Fällen dienen, in denen die betroffene versicherte Person vor Eintritt der Invalidität erwerbstätig gewesen ist.