Demgegenüber hat die IV-Stelle bei der Bestimmung des Valideneinkommens auf ein aktuell massgebendes Jahreseinkommen von Fr. 69'500.-- abgestellt, mit der Begründung, dass das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) das massgebende durchschnittliche Vergleichseinkommen jährlich festsetze und dieses in der AHI-Praxis veröffentliche. Den Ausführungen des BSV in AHI-Praxis 5/2003 (Oktober/November 2003), S. 356, lässt sich denn auch entnehmen, dass das bei der Invalidenversicherung auf Grund von Art. 26 Abs. 1 IVV zu berücksichtigende durchschnittliche Einkommen der Arbeitnehmer unverändert bleibt, mithin bis auf weiteres Fr. 69'500.-- im Jahr beträgt.