Auch bei Frühinvaliden seien die Tabellenlöhne diesem Wert anzupassen. Bei einem Valideneinkommen von Fr. 72'508.-- (12 x Fr. 5'796.-- / 40 x 41.7) und einem unbestrittenen Invalideneinkommen von Fr. 22'007.-- betrage die Einbusse Fr. 50'500.-- bzw. 69,65 %, was auf 70 % aufzurunden sei und nach wie vor Anspruch auf eine ganze Rente begründe. In Berücksichtigung der per 2003 eingetretenen Lohnerhöhung von 1,4 % gemäss Effektivlohnerhöhungen der wichtigsten Sozialpartner im GAV-Bereich resultiere gar ein IV-Grad von 70,068 % bzw. gerundet 70 %. In ihrer Vernehmlassung vom 13. Mai 2004 beantragt die IV-Stelle, dass die Beschwerde abzuweisen sei.