Gegen beide Verfügungen liess der Versicherte am 24. Februar 2004 Einsprache erheben, welche die IV-Stelle am 2. April 2004 abwies. Dagegen liess der Versicherte Beschwerde erheben und beantragt, die IV-Stelle sei anzuweisen, ihm weiterhin eine ganze IV-Rente, entsprechend einem IV-Grad von 70 %, zu entrichten. Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, bei der Berechnung des Valideneinkommens nach Art.