Sachverhalt: Am 2. Februar 2004 verfügte die IV-Stelle, dass die bisherige ganze IV-Rente von M. auf Ende des folgenden Monats auf eine Dreiviertelsrente herabgesetzt werde, da der Invaliditätsgrad neu 68,33 % betrage. Demgegenüber sprach die IV-Stelle mit Verfügung vom 16. Februar 2004 dem Versicherten ab 1. April 2004 eine ganze (richtig wohl ¾-) Rente im Betrage von Fr. 1'056.-- pro Monat zu. Gegen beide Verfügungen liess der Versicherte am 24. Februar 2004 Einsprache erheben, welche die IV-Stelle am 2. April 2004 abwies.