J. liess Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht erheben mit dem Antrag auf deren Aufhebung, eventuell auf Reduktion der Einstelltage. Das Versicherungsgericht heisst die Beschwerde teilweise gut und reduziert die Einstelltage auf 27. Aus den Erwägungen: 4. Vorliegend hat die Arbeitgeberin dem Beschwerdeführer mit dem neuen Arbeitsvertrag ein Jahresgehalt von Fr. 71'500.-- brutto angeboten. Zuvor hatte er gemäss eigenen Angaben Fr. 99'300.-- pro Jahr verdient. Die Vertragsänderung hätte somit eine Lohnreduktion von Fr. 27'800.-- oder von 28 % bedeutet, was vom Beschwerdeführer nicht akzeptiert wurde.