SOG 2003 Nr. 32 Art. 52 Abs. 1 Satz 2, Art. 56 ATSG. Verfahrensleitende Verfügungen. Aufschiebende Wirkung. Nur wenn davon auszugehen ist, dass der Versicherte im Hauptverfahren mit grosser Wahrscheinlichkeit obsiegen wird, geht sein Interesse, während der Prozessdauer nicht fürsorgeabhängig zu werden, dem Interesse der IV-Stelle vor, administrativen Aufwand bei der Rückforderung von Leistungen zu vermeiden. Sachverhalt: F. bezog nach einem Autounfall 1996 aufgrund eines errechneten IV-Grades von 79 % eine ganze Invalidenrente.