SOG 2004 Nr. 41 Art. 53 Abs. 2 ATSG, Art. 31 Abs. 3 AVIG. Wiedererwägung. Umgehung der Kurzarbeitsbestimmungen. Die arbeitgeberähnliche Stellung eines Gesellschafters fällt spätestens mit dem Konkurs der Unternehmung dahin, ausgenommen, das Konkursverfahren werde mangels Aktiven eingestellt. Die im Handelsregister eingetragene Einzelzeichnungsberechtigung für eine dem Ehegatten gehörende Einzelunternehmung schliesst einen Leistungsanspruch nicht von vornherein aus. In diesem Fall ist eine konkrete Prüfung der betrieblichen und finanziellen Strukturen vorzunehmen (E. 5a). Sachverhalt: M. wurde von seiner Arbeitgeberin entlassen.