SOG 2003 Nr. 34 Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 42 ATSG. Begründungspflicht. Wiederholt ein Einspracheentscheid lediglich die Ausführungen der angefochtenen Verfügung ohne sich auch nur ansatzweise mit den Rügen des Einsprechers auseinanderzusetzen, so verletzt er den Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs. Sachverhalt: N. liess gegen einen Einspracheentscheid Beschwerde beim Versicherungsgericht erheben. Sie beantragt, der Einspracheentscheid der Ausgleichskasse sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin sei eine monatliche Ergänzungsleistung zuzusprechen. Das Versicherungsgericht heisst die Beschwerde gut und weist die Streitsache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.