war die Zusammenarbeit erfolgreich, stellte die X. AG ein Gesuch um Erteilung einer Jahresbewilligung, welchem das AWA jeweils entsprach. Wie dem Schreiben des AWA vom 8.1.2004 weiter entnommen werden kann, war diese Praxis eine Folge von früher gemachten Erfahrungen mit potentiellen deutschen Arbeitnehmern. Offenbar stellte die X. AG früher für Arbeitnehmer aus Deutschland wiederholt direkt ein Gesuch um Erteilung einer Jahresbewilligung; die Bewilligungen wurden erteilt, wobei sich in der Folge herausstellte, dass die betreffende Person dem Arbeitsrhythmus in der Schweiz nicht gewachsen war.