in der Schweiz. Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus der schriftlichen Auskunft des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Solothurn (AWA) vom 8.1.2004. Offensichtlich bestand in den Jahren 2000/2001 zwischen der Firma X. AG und dem AWA eine Absprache, wonach die X. AG für Fachkräfte aus Deutschland jeweils zuerst eine Kurzaufenthaltsbewilligung von vier Monaten beantragte. Während dieser Frist lief eine Probezeit für den betreffenden Arbeitnehmer; war die Zusammenarbeit erfolgreich, stellte die X. AG ein Gesuch um Erteilung einer Jahresbewilligung, welchem das AWA jeweils entsprach.