Herr N. bewohnte in B. eine gemietete Wohnung. Herr N. wurde bei der Einwohnergemeinde, der Ausgleichskasse und bei der beruflichen Vorsorge ordentlich angemeldet. Um das Bewilligungsverfahren unseren Bedürfnissen entspre-chend zu beschleunigen, wurde mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Solothurn eine Kurzaufenthaltsbewilligung vereinbart; in der Kurzaufenthaltsdauer sollte dann die ordentli-che Bewilligung für den Jahresaufenthalt erteilt werden. Herr N. wurde auf Grund seiner Ausbildung als zukünftiger Verantwortlicher für den Maschinenunterhalt angestellt und ermöglichte uns, die vakante Stelle langfristig mit einem ausgewiesenen Fachmann zu besetzen.“