Deshalb sei, um den Arbeitsplatz schnell und termingerecht zu besetzen, eine kurzfristige Arbeitsbewilligung beantragt worden. Diese habe eine kürzere Bearbeitungshase beansprucht und wäre, wie ihm persönlich vom Chef der Arbeitgeberfirma mitgeteilt worden sei, dann in eine langfristige Arbeitsbewilligung umgeändert worden. Der Firma sei so geholfen worden, da ein dringender Bedarf vorhanden gewesen sei und diese Stelle mit schweizerischen Arbeitskräften nicht habe besetzt werden können. Auf Grund dieser Tatsache und der, dass N. sel. einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten habe, ist der Beschwerdeführer der Meinung, dass seine finanzielle Absicherung nicht in Frage zu stellen sei.