mit der Firma X. AG ohne Unfallereignis vom 17.9.2001 über eine Zeitdauer von vier Monaten hinaus angedauert hätte und auf unbestimmte Zeit fortgeführt worden wäre. Es geht um die künftige Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses, welches am 20.8.2001 begann. Es liegt in der Natur der Sache, dass Entscheidungen über eine künftige Entwicklung stets mit Einschätzungen und damit verbundenen Unsicherheiten verbunden sind. Abzustellen ist auf konkrete, vor dem Unfallereignis von der versicherten Person getroffene Vorkehrungen, die ihre Absicht unter Beweis stellen, künftig ganzjährig tätig zu sein.