Das fragliche Projekt hätte er mit einer Frau, die in Kuba wohnte, realisieren wollen. Der Beschwerdeführer wollte somit nicht nur für eine kurze Zeit ins Ausland reisen, sondern gedachte, sich in Kuba beruflich neu zu orientieren. Dass das Projekt schliesslich scheiterte, war gemäss eigener Angaben darauf zurückzuführen, dass seine Partnerin zum Zeitpunkt, als er bereits zwecks letzter Abklärungen nach Kuba gereist war und seine Stelle bei der Firma X. Schweiz AG gekündigt hatte, bei einem Verkehrsunfall starb.