Dieses hätte angrenzend an eine bestehende Hotelanlage in der Nähe von Santiago zu stehen kommen sollen. Da er noch Ferien und Überzeit habe beziehen können, sei er bereits im Dezember 2001 und Januar 2002 zwecks letzter Abklärungen in Kuba gewesen. Leider habe seine Partnerin während dieser Zeit einen tödlichen Autounfall erlitten. Nach diesem Erlebnis habe ihm die Motivation, der finanzielle Anteil und die gute Ortskenntnis der Partnerin gefehlt, weshalb er es bevorzugt habe, das Projekt nicht zu realisieren. 2. Gemäss Art. 30 Abs. 1 lit.