In der Folge wurden diverse medizinische Abklärungen durchgeführt. Mit Verfügung vom 7.11.2000 teilte die Suva dem Vertreter des Versicherten mit, auf Grund der Beurteilung des Suva-Kreisarztes stünden die heute noch bestehenden Beschwerden nur noch in einem möglichen, nicht aber in einem überwiegend wahrscheinlichen Zusammenhang mit den beiden Unfallereignissen vom 30.3.1998 und 1.2.2000. Bei den noch geltend gemachten Beschwerden handle es sich um ein Leiden krankhafter Natur. Der Zustand, wie er unmittelbar vor den beiden Unfällen bestanden habe sei spätestens am 18.9.2000 wieder erreicht gewesen.