Darauf sei er vom Bundesamt für Ausländerfragen mit einer Einreisesperre auf unbestimmte Dauer belegt worden. Am 2.9.1999 habe S. erneut ein Gesuch um Familiennachzug für ihren Ehemann gestellt. Trotz Einreisesperre habe sich X. seit mindestens September 1999 illegal in der Schweiz aufgehalten. Am 31.10.1999 sei er notfallmässig ins Spital eingewiesen worden, wo er bis 12.11.1999 habe verbleiben müssen. Am 23.11.1999 sei das Familiennachzugsgesuch abgewiesen und X. unter Androhung der Ausschaffung aus der Schweiz weggewiesen worden.