SOG 2002 Nr. 38 Art. 21 und Art. 48 IVG. Hilfsmittel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit: Amortisationsbeiträge an ein Auto. Ein rückwirkender Anspruch auf Beiträge besteht nur für zwölf Monate vor Einreichen des (verspäteten) Gesuches. Sachverhalt: H. leidet unfallbedingt u.a. an einer sensomotorischen inkompletten linksbetonten Paraplegie und ist aufgrund seiner Gehbehinderung auf einen Rollstuhl angewiesen. 1980 bzw. 1981 sprach ihm die IV-Stelle unter anderem an das selbst angeschaffte Motorfahrzeug Amortisations- und Reparaturkostenbeiträge zu. Im August 2001 reichte er bei der IV-Stelle des Kantons Solothurn erneut ein Gesuch um Amortisationsbeiträge für sein Automobil ein.