Hinsichtlich Unterstellungsfragen bezwecken staatsvertragliche Regelungen die Koordination der betreffenden nationalen Sozialversicherungssysteme. Es soll eine mehrfache Belastung des gleichen Beitragsobjektes (Erwerbseinkommen) für den gleichen Zeitraum für die Staatsangehörigen der Vertragsparteien vermieden werden. Die Sozialversicherungsabkommen erfüllen damit die gleiche Funktion wie die Doppelbesteuerungsbestimmungen im Bereich des Steuerrechts (Käser, a.a.O., Rz 1.10). b) Sofern das Auslandeinkommen in einem Staat erzielt worden ist, mit welchem die Schweiz einen Staatsvertrag geschlossen hat, gelangt dieser zur Anwendung.