SOG 2002 Nr. 35 Art. 4 AHVG, Art. 6ter AHVV. Erwerbseinkommen im Ausland. Preisgelder internationaler Anlässe unterstehen der Beitragspflicht. Sachverhalt (gekürzt): Die Ausgleichskasse Grosshandel und Transithandel setzte das beitragspflichtige Einkommen von A. fest. Sein Einkommen setzt sich namentlich aus Preisgeldern internationaler Tourniere zusammen. Das Versicherungsgericht weist eine gegen diese Beitragsverfügung erhobene Beschwerde ab. Aus den Erwägungen: 2. a) Gemäss Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10)