SOG 2002 Nr. 40 Art. 68 Abs. 1 lit. a AVIG. Pendlerbeiträge. Verspätete Einreichung des Gesuches. Seitens der Organe der Arbeitslosenversicherung besteht grundsätzlich keine Pflicht, den Versicherten ohne dessen Anfrage Auskünfte über Leistungen zu erteilen. Sachverhalt: Mit Verfügung vom 19. Oktober 2001 wurde das Gesuch von A. um Gewährung von Pendlerkostenbeiträgen in dem Sinne bewilligt, dass ihr für die Zeit ab 13. September bis 9. Dezember 2001 Pendlerkostenbeiträge von Fr. 824.60 pro Monat zugesprochen wurden.