Daraufhin hat der FC X. umgehend reagiert und unbestrittenermassen der Vereinbarung, bei Spielern pauschal 15 und bei Trainern 20 % als Spesenanteil des Gesamthonorars auszusetzen, Folge geleistet, und zwar mit Wirkung ab 1.1.2001. Fehlt eine Pauschalregelung, sind die Spesen nachzuweisen. Dass der FC X. nicht bereits vorher in diesem Sinne abgerechnet hat, kann ihm im Vertrauen in behördliches Verhalten nicht vorgehalten werden.