Immerhin hat der Beschwerdeführer eine Nachzahlungs-Verfügung vom 8.11.1996 eingereicht, worin die Ausgleichskasse für die Zeit vom 1.1.1992 – 31.12.1995 Beiträge von Fr. 2'117.25 nachgefordert hat. Dem Beiblatt zur Verfügung lässt sich u.a. entnehmen, dass drei Arbeitnehmer betroffen gewesen sind, bei welchen Naturalleistungen und Lohnzahlungen nicht deklariert worden sowie Übertragungsfehler passiert sind.