Der Grundsatz von Treu und Glauben beinhaltet das Gebot redlichen, vertrauenswürdigen und rücksichtsvollen Verhaltens und gilt in den gegenseitigen Rechtsbeziehungen sowohl für die staatlichen Organe wie auch für die Bürger (für letzteres ist allerdings das Gebot von Treu und Glauben nicht aus der Verfassung abzuleiten, sondern ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz). Gestützt auf den Grundsatz von Treu und Glauben – der auch aus dem Prinzip der Rechtssicherheit abgeleitet werden kann – wird die Bürgerin oder der Bürger insbesondere im berechtigten Vertrauen in behördliches Verhalten geschützt mit der Folge, dass Zusicherungen oder sonstiges, bestimmten Erwartungen begründendes Verhalten der