EO-Beiträge entrichtet hatte. Dabei hat die Revisionsstelle mit dem Beitragspflichtigen im Sinne einer künftigen Pauschalregelung vereinbart, dass bei einem Trainer 20 %, bei einem Fussballspieler 15 % des Gesamthonorares als Spesenanteil gelten - und folglich von der Beitragspflicht ausgenommen sind. Rückwirkend hat der Revisor einen Spesenanteil von 20 % akzeptiert und den verbliebenen Teil der Honorare aufgerechnet. Dabei habe der FC X. zu verstehen gegeben, dass zur Verhinderung eines finanziellen Ruins des Vereins eine Lösung gefunden werden müsse, d.h., dass auf eine rückwirkende Nacherfassung zu verzichten sei.