SOG 2002 Nr. 36 Art. 39 AHVV, Art. 9 BV. Nachzahlung geschuldeter AHV-Beiträge. Spesenanteil an Sportlerhonoraren. Vertrauensschutz, was die bisherige Abrechnungspraxis des Arbeitgebers anbelangt, die bei einer früheren Kontrolle nicht beanstandet wurde. Sachverhalt: Die Revisionsstelle der Ausgleichskassen führte beim Fussballclub X. im Jahr 2001 eine Arbeitgeberkontrolle durch. Sie stellte fest, dass der FC X. in den Jahren 1996 – 2000 auf Spesenanteilen verschiedener Fussballspieler und Trainer sowie auf Honoraren von zwei Mitarbeiterinnen keine AHV/IV/EO-Beiträge entrichtet hatte.