SOG 2002 Nr. 39 Art. 3c ELG. Ergänzungsleistungen. Anrechnung familienrechtlicher Unterhaltsbeiträge. Ausstehende Alimente sind nicht als Einkommen anzurechnen, wenn sämtliche rechtlichen Möglichkeiten erschöpft sind, um sie erhältlich zu machen; etwa weil sich der Pflichtige ohne Angabe des Aufenthaltsortes im Ausland befindet. Sachverhalt (gekürzt): Der Amtsgerichtsstatthalter schied im Januar 1996 die Ehe zwischen N. G. und C. G.. Der geschiedene Ehemann wurde verpflichtet, Kinder- und Ehegattenalimente zu bezahlen. Er hält sich seither in der Türkei auf. Die IV-Stelle des Kantons Solothurn sprach N. G. mit Wirkung ab 1. Mai 1996 eine Invalidenrente zu.