SOG 2001 Nr. 33 Art. 3c Abs. 1 lit. c ELG, Art. 473 und 760 Abs. 1 ZGB. Berechnung des Reinvermögens eines Bezügers von Ergänzungsleistungen der AHV/IV. Das den Nachkommen zustehende Gut, das dem überlebenden Ehegatten zur Nutzniessung überlassen wird, ist vom Bruttovermögen des Leistungsansprechers in Abzug zu bringen. Sachverhalt (gekürzt): Der verstorbene H. hatte in seinem Testament seine Ehefrau R. als Erbin zu 3/16 eingesetzt; an den restlichen 13/16 hatte er zu ihren Gunsten die Nutzniessung nach Art. 473 des Zivilgesetzbuches (ZGB, SR 210) verfügt.