Aus ärztlicher Beurteilung würden sich jedoch für J. - bei einer Zweitversorgung im jetzigen Zeitpunkt - nebst verschiedenen, zum Teil unwiederbringlichen Vorteilen auch eine Minderung des Risikos bei einem Ausfall des bereits implantierten Systems (Unmöglichkeit der Wiedereinsetzung etc.) ergeben, was mithin ein baldmöglichst eingesetztes, zweites Cochlea-Implantat als notwendig und dann auch den Bedürfnissen im Einzelfall als genügend oder zureichend erscheinen lässt. Zwar hat das BSV zu bedenken gegeben, dass sich die Kosten einer Cochlea-Implantation auf gegen 50'000 Franken belaufen, jedoch diesen Betrag im Verhältnis zum Erfolg grundsätzlich nicht in Frage gestellt.