BGE 122 V 214; zum Prinzip der Verhältnismässigkeit siehe auch BGE 125 I 223, 125 V 242). Die Ärzte des Inselspitals Bern haben bei ihren Ausführungen auf Erfahrungen der Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten in Würzburg (Deutschland) abgestellt, wo über 70 Personen – davon 30 Kinder – erfolgreich mit einem zweiten Cochlea-Implantat versorgt worden seien, weshalb auch bei J. eine Zweitversorgung beantragt werde. Zur Wissenschaftlichkeit eines Cochlea-Implantates hat das BSV in seinem Bericht nichts ausgeführt, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass die beidseitige Cochlea-Implantat-Versorgung (noch) nicht zum allgemeinen Standard gehöre;