13 IVG nur einfache und zweckmässige Massnahmen zu übernehmen habe. 3. a) Das Kreisschreiben über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (KSME, gültig ab 1.1.2000) regelt in Randnote 671/871.4 die Bedingungen, welche erfüllt sein müssen, damit die IV ein Cochlea-Implantat (CI) als medizinische Eingliederungsmassnahme übernimmt, ohne dabei jedoch die beidseitige Versorgung zu erwähnen. Immerhin sieht Rn 671/871.2 KSME auch eine beidseitige Otosklerose-Operation (Otosklerose: Erkrankung der knöchernen Labyrinthkapsel) vor, wenn das Wiederherstellen des stereofonen Hörens (Lokalisation der Schallquelle) für die Erwerbsfähigkeit von wesentlicher Bedeutung ist.