Das BSV hat die IV-Stelle allerdings darauf hingewiesen, die beidseitige Cochlea-Implantat-Versorgung gehöre (noch) nicht zum allgemeinen Standard. Eine beidseitige Versorgung könne indiziert sein, wenn nach einseitiger Versorgung, welche Kosten von immerhin 50'000 Franken verursache, innerhalb eines Jahres kein genügendes Resultat hinsichtlich des Sprachverständnisses vorliege. Gemäss Arztbericht des Inselspitals zeige der Versicherte jedoch erfreuliche Fortschritte, weshalb die Versorgung nicht als unzureichend zu bezeichnen sei. Schliesslich hält das BSV fest, dass die IV auch im Rahmen von Art. 13 IVG nur einfache und zweckmässige Massnahmen zu übernehmen habe.