Bis nämlich die Implantation eines neuen Gerätes realisiert und dieses aktiviert werden könne, würden in der Regel mindestens 5 – 6 Wochen verstreichen, in denen das Kind nichts mehr höre. Zum Schluss weisen die Ärzte darauf hin, dass die IV-Stellen der Kantone Bern und Wallis entsprechende Verfügungen über den Einsatz zweier Implantate erlassen hätten. Auch der Arzt der IV-Stelle des Kantons Solothurn ist der Meinung, dem Gesuch könne entsprochen werden, wobei dieses vorerst dem BSV (Bundesamt für Sozialversicherung) vorzulegen sei. Das BSV hat die IV-Stelle allerdings darauf hingewiesen, die beidseitige Cochlea-Implantat-Versorgung gehöre (noch) nicht zum allgemeinen Standard.