Wenn der Hörnerv eines tauben Ohres im Kindesalter mit einem Cochlea-Implantat stimuliert werde, könne sich unter diesem künstlichen Reiz eine Hörfähigkeit ausbilden, die auf das Niveau einer mittleren Schwerhörigkeit komme. Dabei handle es sich um eine neurobiologische Entwicklung des Grosshirns, die im Lauf des Adoleszentalters verloren gehe und sich nicht mehr aktivieren lasse. Audiologische Untersuchungen würden belegen, dass schwerhörige Patienten mit Implantaten auf beiden Seiten mit der Zeit ein gewisses Richtungshören entwickeln würden, was eine Fähigkeit des Grosshirns sei, die Informationen von beiden künstlich stimulierten Hörschnecken zu integrieren.