Sachverhalt (gekürzt): G. hatte sich als gesetzlicher Vertreter seines Sohnes Joel, geb. 1992, zum Bezug von IV-Leistungen für Minderjährige angemeldet, worauf die IV-Stelle des Kantons Solothurn dem Versicherten Hilfsmittel (Hörgeräte) sowie diverse medizinische Massnahmen, wie eine Cochlea-Implantation, zugesprochen hatte. G. wandte sich erneut an die IV-Stelle mit dem Antrag auf ein zweites Cochlea-Implantat für J.. Die IV-Stelle wies dieses Leistungsbegehren ab. Gegen diesen Entscheid führte der Vater Beschwerde an das Versicherungsgericht. Dieses heisst die Beschwerde gut. Aus den Erwägungen: