SOG 2011 Nr. 28 Art. 7 Abs. 1 LSV i.V.m. Art. 16 ff. ArGV 3. Lärmimmissionen neuer ortsfester Anlagen dürfen die Planungswerte nicht überschreiten und sind soweit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Dabei sind die Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz zu beachten, wonach unter anderem ein angemessenes Raumklima zu gewährleisten ist.