Im vorliegenden Fall sind jedoch im Strafverfahren andere Vorwürfe abzuklären, als sie in der vorliegenden Disziplinaruntersuchung von der Vorinstanz geltend gemacht werden, weshalb ein Abwarten des Strafverfahrens weder nötig noch sinnvoll war. Gegenteils wäre es unverständlich, wenn ein Strafverfahren abgewartet würde, das sich jahrelang hinziehen kann, falls sich gezeigt hat, dass die Berufsausübung aus andern Gründen zu Bedenken Anlass gibt, die nach einer Massregelung rufen.