SOG 2012 Nr. 33 Art. 40 lit. a MedBG, aArt. 43 Abs. 1 BetmV bzw. Art. 46 Abs. 1 BetmKV, Art. 26 f. HMG. Das Ausstellen von Rezepten für verschreibungspflichtige Medikamente lediglich auf der Grundlage der schriftlichen Angaben aus einem elektronisch übermittelten Fragebogen, ohne die Patienten selbst untersucht zu haben, stellt keine sorgfältige und gewissenhafte Berufsausübung dar und verstösst gegen die ärztlichen Berufspflichten. Art. 43 MedBG. Im Disziplinarverfahren nach der Medizinalgesetzgebung besteht keine unbedingte Pflicht zum Abwarten des Ausgangs des Strafverfahrens. Sachverhalt: Das Departement des Innern belegte Dr. med.