Er ist aber weder verletzend noch lächerlich und verleitet auch nicht zu sinnentstellenden und verletzenden Assoziationen. Z. ist in der Schweiz durchaus geläufig (19 Treffer im Telefonbuch unter www.tel.local.ch) und lässt sich in der deutschen Sprache problemlos verwenden und aussprechen. Es gibt auch von daher keinen Grund, den Familiennamen zu ändern. Verwaltungsgericht, Urteil vom 6. September 2011 (VWBES.2011.223)